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VGH Hessen, 14.05.1987 - 11 TH 1229/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 5 Abs 1 GG
Verbot eines Informationsstandes zur Volkszählung 1987 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 1004
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus VGH Hessen, 14.05.1987 - 11 TH 1229/87
Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen Beitrag zur Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, ist bei der Auslegung und Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift, die das der Gewährleistung eines freien und öffentlichen Meinungsbildungsprozesses durch Ermöglichung freier Meinungsäußerung und Information dienende Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG einschränkt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 61, 1 m. w.N.) eine Zuordnung von Grundrecht und grundrechtseinschränkender Norm verfassungsrechtlich geboten, die unter strikter Wahrung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit der für eine demokratische Ordnung grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit hinreichend Rechnung trägt.
- VG Kassel, 09.08.2002 - 5 G 1811/02 Danach muß die handelnde Behörde von mehreren möglichen und geeigneten Mitteln das den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigende wählen, mithin den Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs befolgen (Hess VGH, Urteil v. 14.05.1987,- 11 TH 1229/87 -, NVwZ 1987, 1004).